1. Am 6. Dezember 2016 entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dass das "Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes vom 31. Juli 2011" zum endgültigen Ausstieg aus der Atomkraft für die Atomindustrie weitgehend zumutbar ist. Jedoch stehe den Energiekonzernen wegen des beschleunigten Atomausstiegs nach der Katastrophe von Fukushima eine "angemessene" Entschädigung zu. Dem Urteil zufolge muss der Gesetzgeber bis Ende Juni 2018 eine entsprechende Regelung schaffen. Mit der Entscheidung des Verfassungsgerichtes wird den Unternehmen Eon, RWE und Vattenfall noch kein Geld zugesprochen. Sie schafft aber die Grundlage dafür, um Ansprüche außergerichtlich oder in weiteren Prozessen durchzusetzen.

  2. Am 6. Dezember 2013 überstieg in Shanghai die Luftbelastung durch Feinstaub den Wert von 600 Mikrogramm pro Kubikmeter.

  3. Die Bundesregierung beschließt am 6. Dezember 2012 in ihrer Kabinettsitzung den vom Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Rückholung radioaktiver Abfälle und der Stilllegung der Schachtanlage Asse II beschlossen. Der Gesetzentwurf wurde fraktionsübergreifend erarbeitet. Durch den Gesetzentwurf werden Verfahrens- und Vollzugserleichterungen eingeführt, die die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein beschleunigtes Vorgehen zur Stilllegung der Schachtanlage Asse II schaffen. Das Gesetz wird parallel fraktionsübergreifend aus der Mitte des Bundestages eingebracht werden.

  4. Am 6. Dezember 2007 hat die Gesellschaft für deutsche Sprache die Wörter des Jahres 2007 ausgewählt. Auf einer Pressekonferenz vom 7. Dezember wurden sie der Öffentlichkeit vorgestellt. Ausgewählt wurden wie in der Vergangenheit Wörter und Ausdrücke, die die öffentliche Diskussion des Jahres besonders bestimmt haben, die für wichtige Themen stehen oder sonst als charakteristisch erscheinen (es sind »verbale Leitfossilien« eines Jahres). Klimakatastrophe wurde als Wort des Jahres gewählt. Dieser Ausdruck kennzeichnet prägnant die bedrohliche Entwicklung, die der Klimawandel nimmt.

  5. Vom 6. bis zum 17. November 2016 fand die zwölfte Vertragsstaatenkonferenz (COP 12) und die zweite Vertragsstaatenkonferenz des Kyoto-Protokolls (CMP 2) in Nairobi, Kenia statt. Im Mittelpunkt standen afrikanische Themen. Vereinbart wurden die Prinzipien und die Struktur des Anpassungsfonds und ein Fünf-Jahres-Arbeitsprogramm zur Anpassung. Außerdem sollte Afrika finaziell unterstützt werden, damit der Kontinent stärker am Clean-Development-Mechanism teilnehmen kann. Deutschland und die EU kündigten an, den Dachfonds der Europäischen Union für Energieeffizienz und erneuerbare Energien massiv aufzustocken. Mit diesen Mitteln sollen klimafreundliche Investitionen von circa 1,25 Milliarden Euro angestoßen und damit ein konkreter Beitrag zur Überwindung der Energiearmut insbesondere in Afrika geleistet werden. Die Ad hoc Arbeitsgruppe zur Festlegung neuer Verpflichtungen von Industrieländern unter dem Kyoto-Protokoll vereinbarte ein Arbeitsprogramm zur Reduzierung der globalen Emissionen um 50% bis 2050 sowie zur Überprüfung des Kyoto-Protokolls bis 2008. Die Klimakonferenz in Nairobi setzte das klares politische Signal, dass das Kyoto-Protokoll auch nach 2012 das Rückgrat des internationalen Klimaschutzes bilden soll.

  6. Die zehnte Vertragsstaatenkonferen der Klimarahmenkonvention (COP 10) fand vom 6. bis zum 17. Dezember 2004 in Buenos Aires in Argentinien statt. Die COP 10 markiert den 10. Jahrestag des In-Kraft-Tretens der Klimarahmenkonvention im März 1994. Sie ging nach eintägiger Verlängerung mit einem Minimalkompromiss zu Ende gegangen. So wurden gerade für wenig entwickelte Länder allein von der EU Gelder in Höhe von jährlich 400 Mio. zur Verfügung gestellt, um sie besser vor Überschwemmungen, Unwettern und anderen Klimaschäden zu schützen. Für die Minderungen der Treibhausgase nach 2012 wurde ein weiteres Treffen im Mai 2005 in Bonn vereinbart. Die USA haben dagegen ihre Ablehnung des Kyoto-Protokolls bekräftigt.

  7. Der Zwischenstaatlicher Ausschuss für Klimaänderungen (Intergovernmental Panel on Climate Change; IPCC) wurde 1988 vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) und der Weltorganisation für Meteorologie (WMO) gegründet, um politischen Entscheidungsträgern eine unabhängige Informationsquelle über Klimaänderungen zur Verfügung zu stellen. Die UN-Versammlung in New York beschloß in ihrer Resolution 43/53 vom 6. Dezember 1988, dass der Intergovernmental Panel on Climate Change künftig regelmäßig den Stand der Forschung zum Klimawandel und zu realistischen Reaktionsstrategien zusammenfassen soll. Das IPCC ist ein regierungsunabhängiges wissenschaftliches Gremium, in dem wissenschaftliche Experten aus aller Welt mitwirken. In drei Arbeitsgruppen erarbeiten und bewerten Wissenschaftler anhand der aktuellen und anerkannten wissenschaftlichen Veröffentlichungen den jeweils neuesten Kenntnisstand zu Klimaänderungen und fassen ihn in regelmäßigen Sachstandsberichten sowie in Sonderberichten zu ausgewählten Themen zusammen.