1. In der Stadt Phalodi im Nordwesten von Indien wurde am 20. Mai 2016 ein neuer Temperaturrekord erzielt: 51 Grad wurden gemessen, wie das India Meteorological Department (IMD) verkündete. Bis dahin galten 50,6 Grad aus dem Jahr 1956 als Temperaturrekord.

  2. Am 20. Mai 2015 haben sich die EU-ParlamentarierInnen gegen eine Ausnahmenregelung zu dem giftigen Metall Cadmium ausgesprochen. Bei 618 Ja-Stimmen gab es nur 33 Gegenstimmen und 28 Enthaltungen. Die EU-Kommission wollte den Einsatz von Cadmium in Beleuchtungsprodukten und elektronischen Displays in der Richtlinie zur Reduzierung von Schadstoffen (RoHS) erlauben. Cadmium wird für Displays von TV- und anderen elektronischen oder elektrischen Geräten auf dem europäischen Markt benutzt. Die Substanz war von der EU-Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) ausgenommen. Denn sicherere Alternativen bei deren Verabschiedung 2002 gab es nicht. Die RoHS verlangt die Ersetzung von Schwermetallen wie Blei, Quecksilber und Cadmium durch Alternativen, wenn das möglich ist. Die Kommission hatte eine Verlängerung der Ausnahmeregelung bis Juli 2017 vorgeschlagen, da die cadmium-freie Quantenpunkt-Technologie noch nicht verfügbar sei. Die Europaabgeordneten wiesen diese Behauptung als "augenscheinlich nicht korrekt" zurück. Auch die Ausnahme für die Beleuchtung sei nicht gerechtfertigt, erklärten die Abgeordneten. Sie stützen sich dabei auf eine Studie des Öko-Instituts, die im Auftrag der Kommission ausgeführt wurde.

  3. Am 20. Mai 2015 stellte das Bundesamt für Naturschutz (BfN) zum ersten Mal einen umfassenden Artenschutz-Report vor. Hierin nimmt das BfN eine Analyse der in Deutschland lebenden Tier-, Pflanzen- und Pilzarten vor. Der Report gibt einen Überblick, wie viele Arten in Deutschland leben, wie hoch der Anteil der gefährdeten Arten ist und wie sich die Artenvielfalt in den letzten Jahren entwickelt hat. Er macht aber auch deutlich, wo im Artenschutz Erfolge zu verzeichnen sind und worauf diese sich zurückführen lassen. Damit liefert der BfN-Artenschutzreport eine wichtige Analyse, um gefährdete Arten identifizieren und schützen zu können. Das BfN legt den Fokus auf acht Bereiche, in denen ein dringender Handlungsbedarf festzustellen ist und schlägt zentrale Maßnahmen zum Artenschutz vor. "Der Zustand der Artenvielfalt in Deutschland ist alarmierend, denn ein Drittel der auf Roten Listen erfassten Arten ist im Bestand gefährdet und weitere Arten sind sogar schon ausgestorben. Damit wird bislang auch das nationale Ziel verfehlt, den Verlust der biologischen Vielfalt aufzuhalten," fasste BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel den Artenschutz-Report zusammen.

  4. Die Kommission nahm am 20. Mai 2015 einen neuen Bericht an, der das bisher umfassendste Bild zum „Zustand der Natur in der EU“ ergibt. Der Bericht ist die erste Bewertung, die sowohl die Vogelschutzrichtlinie als auch die Habitat-Richtlinie abdeckt, und ist das Ergebnis der größten bisher durchgeführten gemeinsamen Datenerhebung und Bewertung des Zustands der Natur, die im Zeitraum 2007-2012 in den Mitgliedstaaten stattgefunden hat. Im Bezug auf Vogelarten kommt der Bericht zu dem Schluss, dass sich 52 % aller wildlebenden Vogelarten in einem sicheren Erhaltungszustand befindet. Jedoch sind 17 % der Arten nach wie vor gefährdet und weitere 15 % sind potenziell gefährdet, abnehmend oder dezimiert. 23 % der anderen Arten, die durch die Habitat-Richtlinie geschützt sind, befindet sich in einem günstigen Zustand. Allerdings weisen 60 % der Arten einen ungünstigen Zustand. Der Zustand der Lebensräume im Grünland, in Feuchtgebieten und in Dünen ist besonders besorgniserregend. Der Erhaltungszustand und die Trends für Lebensraumtypen im Allgemeinen sind schlechter als bei den Arten, da lediglich 16 % der Lebensraumbewertungen günstig sind. Die überwiegende Mehrheit der Lebensräume weist einen ungünstigen Zustand auf, davon sind 47 % ungünstig-unzureichend und 30 % ungünstig-schlecht. Die größten festgestellten Gefahren für die Lebensräume stellen bestimmte landwirtschaftliche Praktiken und die vom Menschen herbeigeführten „Änderungen der natürlichen Bedingungen“ dar.

  5. Unter der Leitung des Kieler Leibniz-Instituts für Meereswissenschaften (IFM-GEOMAR) startete am 20. Mai 2011 das von der Europäischen Union (EU) geförderte Projekt ECO2. Um zu ermitteln, wie sicher Kohlendioxid-Speicher im Meeresboden sind, wie sie sich überwachen lassen und welche Folgen Lecks für das Leben im Meer hätten, stellt die EU im Rahmen des ECO2 Projekts 10,5 Millionen Euro zur Verfügung. 27 Partnerinstitute aus neun Nationen untersuchen in den kommenden vier Jahren die Umweltauswirkungen der Lagerung von Kohlendioxid (CO2) im Meeresboden. Dazu werden die bereits in der Nordsee und Barentssee existierenden CO2-Speicher und natürliche Quellen am Meeresboden erforscht, um die Sicherheit der Speicher und die Auswirkungen von CO2-Austritten auf die marine Lebewelt zu bewerten.

  6. Ab Dezember 2011 ist Cadmium in Schmuck, Legierungen zum Löten und in PVC in der EU verboten. Die neuen Rechtsvorschriften verbieten Cadmium in jeder Art von Schmuck, nur alte Schmuckstücke sind hiervon ausgenommen. Das Verbot gilt überdies für alle Kunststoffe und für Legierungen zum Verlöten unterschiedlicher Metalle. Das Cadmiumverbot fügt sich in die REACH-Strategie der EU für einen sichereren Einsatz von Chemikalien. Nicht nur sind durch das Cadmiumverbot Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU besser geschützt, auch die Umwelt wird weniger stark belastet. Das Verbot wird über eine Änderungsverordnung zur REACH-Verordnung umgesetzt. Die neuen Vorschriften verbieten Cadmium in jeder Art von Kunststoff und unterstützen gleichzeitig die Verwendung von Recycling-PVC in zahlreichen Bauprodukten. Da PVC ein wertvolles Material ist, das mehrfach wiedergewonnen werden kann, ist für eine Reihe von Bauprodukten die Wiederverwendung von PVC-Abfall mit niedrigem Cadmiumgehalt ohne Gefahr für Gesundheit oder Umwelt erlaubt. Das neue Verbot wird in Anhang XVII der REACH-Verordnung aufgenommen (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe).

  7. Die Bezirksregierung Arnsberg hat am 20. Mai 2010 die sofortige Stilllegung der Firma Envio im Dortmunder Hafen verfügt. Ausgangspunkt für die Schließungsanordnung waren die Ergebnisse der Ende April vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) auf dem Envio-Betriebsgelände genommenen Kehrproben. Die in den Proben festgestellte PCB-Belastung übersteigt den tolerablen Wert um ein Vielfaches – und dies nicht nur in den Werkshallen, sondern auch auf dem Freigelände. Ebenso wurde eine Belastung mit Dioxinen und Furanen festgestellt. Bereits am 5. Mai 2010 waren Betriebsteile der Firma stillgelegt worden.

  8. In Europa sind ein Fünftel der Reptilien und fast ein Viertel der Amphibien vom Aussterben bedroht. Das haben jüngste Studien ergeben, die die Weltnaturschutzunion IUCN im Auftrag der Europäischen Kommission durchgeführt hat. Diese Studien, die am Internationalen Tag der Artenvielfalt vorgelegt werden sollen, enthalten die ersten europäischen Roten Listen für Amphibien und Reptilien und lassen alarmierende Trends bei den Populationszahlen erkennen. Bei mehr als der Hälfte aller europäischen Amphibien (59 %) und bei 42 % der Reptilien gehen die Bestände zurück. Das bedeutet, dass Amphibien und Reptilien sogar noch stärker gefährdet sind als Säugetiere und Vögel in Europa. Bei 23 % der Amphibien und 21 % der Reptilien ist die Lage so ernst, dass sie in der europäischen Roten Liste als bedroht eingestuft sind. Der größte Druck auf diese zurückgehenden Arten wird durch die Zerstörung ihrer natürlichen Lebensräume durch den Menschen hervorgerufen. Dazu kommen Klimawandel, Umweltverschmutzung und invasive Arten.

  9. Jedes Jahr am 20. Mai wird der „Europäische Tag der Meere“ feierlich begangen. Der Tag soll die entscheidende Rolle der Ozeane und Meere hervorheben und dazu beitragen, die zur See gehörenden Sektoren besser sichtbar zu machen und ihre Bedeutung für unser tägliches Leben stärker ins Bewusstsein der Menschen zu rufen.